Schwer erträgliches Urteil: Er vergewaltigt 16-Jährige und kommt frei!
Dieses Urteil muss für die Opfer kaum zu ertragen sein.
Regensburg – Mohammad M. (23) belästigte und befummelte fünf junge Frauen, vergewaltigte eine von ihnen. Vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichtes gab er das alles auch zu – und spazierte doch als freier Mann aus dem Gerichtssaal!
Grund dafür u.a.: „Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann“, so Verteidiger Christian Reiser zu BILD. Der zweite Anwalt Jörg Meyer: „Er ist im Prinzip voll integriert.“
Mohammad M. kam 2015 nach Deutschland. Machte seinen Hauptschulabschluss mit 1,0, absolvierte eine Ausbildung als Anlagenmechaniker, arbeitete bei einem Heizungsbauer. In seiner Freizeit spielt der 23-Jährige in einem Fußballverein.
Doch wenn er trank, wurde er ein anderer Mensch. Und sexuell übergriffig.
Die Taten des Serientäters
Die Anklage listete sechs Fälle auf, in denen Mohammad M. Frauen und Jugendliche (teilweise waren die Opfer erst 16) belästigte:
► Am 13. April 2019 küsste und befummelte er ein Mädchen unter der Kleidung auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofes gegen ihren Willen. Erst als das Mädchen ihn wegdrückte, hörte er auf.
► Dann setzte er sich auf eine Bank zu einem anderen Mädchen (16), küsste es. Auch dieses Opfer wies Mohammad M. mehrfach zurück – doch dieses Mal hörte er nicht auf, vergewaltigte das Mädchen.
► Im Herbst 2019 forderte er von einer jungen Frau frühmorgens den Oralverkehr an einer Bahnunterführung. Sie lehnte ab, er packte sie. Aus Angst gab die Frau nach, kam der Forderung nach.
► Im Winter 2021 fasste Mohammad M. eine Bekannte in seiner Wohnung in der Regensburger Altstadt an, umarmte und betatschte sie.
► Zu Jahresbeginn 2022 schlief eine betrunkene Bekannte bei Mohammad M. Er berührte sie mehrfach mit seinem Penis.
► Eine andere Bekannte umarmte der Afghane im März 2022 in seiner Wohnung, küsste sie gegen ihren Willen. Es war dieselbe Frau, die er schon im Winter 2021 in seiner Wohnung bedrängt hatte.
Als der Afghane Ende Januar 2023 von einem Urlaub in seiner Heimat zurückkam, wurde er am Flughafen München verhaftet.
Mohammad M. saß sechs Monate in U-Haft. Er hat gestanden. Ein Opfer soll gesagt haben, dass M. nüchtern in Ordnung sei. Vor den Taten hatte er getrunken.
Aber darf das wirklich reichen für ein solches Urteil? Mohammad M.s Anwalt Christian Reiser: „Das Urteil vom Jugendschöffengericht ist nicht ungewöhnlich, weil bei Heranwachsenden der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.“ Sein Vergewaltigungsopfer ist noch heute in Therapie. Die junge Frau wird lange leiden.
Ihr Peiniger ist frei. Die Auflagen, die das Gericht ihm auferlegte, sind gering. Mohammad M. muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren – und darf nicht mehr als 0,5 Promille intus haben.