Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ärzte verpflichtet sind, Patienten eine kostenlose Kopie ihrer Patientenakte zur Verfügung zu stellen, ohne dass die Patienten ihre Anfrage begründen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Daten vor Gericht gegen die Ärzte verwendet werden könnten.

Nationale Regelungen dürfen den Patienten keine Kosten für die erste Kopie ihrer Patientenakte auferlegen. Ärzte sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung der Patientendaten verantwortlich. Der Fall entstand, als ein Patient in Deutschland gegen eine Zahnärztin Haftungsansprüche wegen mutmaßlicher Fehler geltend machte. Die Ärztin verlangte, dass der Patient die Kosten für die Kopie der Patientenakte übernimmt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bat den EuGH um eine Auslegung der DSGVO, da diese für die Streitentscheidung entscheidend war. Der EuGH stellte klar, dass Patienten ein Recht auf eine kostenlose Kopie ihrer Patientenakte haben, ohne eine Begründung abgeben zu müssen.

Source: EuGH-Urteil: Ärzte müssen Kopie der Patientenakte gratis herausgeben​