Fachstelle Flüchtlinge Karlsruhe für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg

 

Wir beraten, begleiten und unterstützen zur Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen für Geflüchtete im Regierungsbezirk Karlsruhe, gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg. In Zusammenarbeit mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.

Unsere Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei!

Unsere Beratungsstelle ist umgezogen und befindet sich seit April 2023 in der Kriegsstraße 47a, 76133 Karlsruhe.

Quelle: Diakonisches Werk Karlsruhe
Damit wir Sie gut und umfassend beraten können, bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten. Dies hilft uns in der Vorbereitung der weiteren Beratung von Ihnen. Bitte öffnen Sie untenstehendes Formular:
Quelle: Diakonisches Werk Karlsruhe
To enable us to advise you well and in detail, we would ask you to answer the following questions. This will help us in preparing further advice for you. Please open the following form:
 
 

Formular Anerkennungsberatung

  

   









 
 
 
 
 








 
 

 
 
















 
 

Unser Angebot

Unsere Zielgruppe:

  • Asylsuchende und Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus

  • Flüchtlingsberatungsstellen, örtliche Beratungsstrukturen im Bereich der beruflichen Integration von Geflüchteten, Bildungsinstitutionen, Arbeitsmarktinstitutionen und Arbeitgeber sowie alle anderen Ratsuchenden

Unsere Angebote:

Quelle: Diakonie Baden
 
  • Wir beraten Personen mit Wohnsitz in den Stadt- und Landkreisen Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim, Enzkreis, Calw und Freudenstadt.

  • Wir beraten in Fragen der beruflichen Integration, insbesondere rund um das Thema Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen: Ermittlung von Referenzberufen, Begleitung im Anerkennungsverfahren, Klärung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten etc

 
Den aktuellen Flyer des Angebotes finden Sie hier.
 

Ansprechpartner

  
 

Anfahrt

Haltestelle ÖPNV: Karlstor/Bundesgerichtshof
Mit der Straßenbahn: 2, 3, 4 oder 5
Mit der Bahn: S12
 
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
 
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg