Schweiz: Neue E-Vignette seit August online erhältlich

Verkehr auf einer Autobahn in der Schweiz
Die neue Schweizer E-Vignette ist seit 1. August online erhältlich© dpa/Philipp von Ditfurth

Die Schweiz hat zum 1. August die E-Vignette für Autobahnen und Nationalstraßen eingeführt. Das sind die Vorteile der digitalen Maut und so können Urlauberinnen und Urlauber sie bestellen.

  • Anfangs ist die E-Vignette nur über ein Schweizer Portal erhältlich

  • E-Vignette ergänzt Klebevignette und kostet gleich viel

  • Klebeversion weiterhin beim ADAC erhältlich

Zum 1. August 2023 wurde in der Schweiz die elektronische Autobahn-Vignette, die sogenannte E-Vignette, eingeführt. Für Autofahrende hat sie einige Vorteile. So entfallen beispielsweise die Suche nach Verkaufsstellen für die Klebevignette und lange Wartezeiten an den Grenzübergängen durch den Kauf. Außerdem muss man sich nach einem Bruch der Windschutzscheibe nicht über die Schweizer Zollämter eine Ersatzvignette ausgeben lassen. Das ist bei der neuen E-Vignette nicht nötig.

Hier ist die Schweizer E-Vignette erhältlich

Logo der Schweizer e-VignetteSchwe
Die neue E-Vignette ist seit 1. August erhältlich© BAZG

Die neue E-Vignette kann vorerst nur über das Webportal e-vignette.ch* des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen wichtig:

  • Fahrzeugkategorie

  • Zulassungsland

  • Kfz-Kennzeichen

Die Eröffnung eines Benutzerkontos und Eingabe von Informationen zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht erforderlich. Wechselt der Besitzer das Auto und behält das Nummernschild, ist die Vignette weiter gültig. Eine Kostenrückerstattung für falsch gekaufte e-Vignetten ist laut Information des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit nicht möglich.

Die E-Vignette kann z.B. mit Kreditkarten bezahlt werden. Die Kontrolle erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG und im Land durch die Kantonspolizei mit stichprobenartigen Abfragen der Nummernschilder. Autofahrende sind nicht verpflichtet, einen Kaufnachweis mitzuführen.

Das gilt für Anhänger

Hinweis für Autofahrende mit Anhänger: Egal ob Klebe-oder E-Vignette: Es wird weiterhin jeweils eine eigene Vignette benötigt, d.h. eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger.

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E-Vignette ersetzt Klebeversion nicht

Die neue E-Vignette wird die bisherige Klebevignette, die es seit Langem beim ADAC gibt, nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein. Der Preis ändert sich nicht: Beide Vignetten kosten 40 Schweizer Franken und gelten eigentlich für 14 Monate, jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Wer sie im August 2023 bezieht, kann das Exemplar also noch bis Ende Januar 2024 nutzen. Das gilt sowohl für die elektronische als auch für die Vignette zum Festkleben. Wer allerdings für dieses Jahr bereits eine Klebevignette gekauft hatte, kann diese nicht mehr in eine E-Vignette umtauschen.

Nach ersten Informationen soll der Verkauf der Klebevignetten erst dann eingestellt werden, wenn dieser einen Anteil von weniger als zehn Prozent erreicht.

Klebevignette weiterhin beim ADAC

Die Vignetten für Österreich und die Schweiz sind im ADAC Online-Shop oder in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich. Ob und wann es dort auch die neue Schweizer E-Vignette geben wird, ist unklar.