Immobilien
Steigende Immobilienpreise: Zürich will den Zugewinn besteuern, Zug wartet ab

Der Kanton Zürich plant ab 2025, den starken Wertzuwachs auf Häuser und Eigentumswohnungen steuerlich abzuschöpfen. Im Kanton Zug ist dies aktuell kein Thema, versichert der Finanzdirektor Heinz Tännler. Seine Augen sind nach Bern gerichtet.

Marco Morosoli Jetzt kommentieren
Drucken

Exklusiv für Abonnenten

Die Wohnungen in Stadt und Kanton Zug sind in den letzten Jahren sehr viel teurer geworden.

Die Wohnungen in Stadt und Kanton Zug sind in den letzten Jahren sehr viel teurer geworden.

Bild: Stefan Kaiser
(Zug, 1. Februar 2023)

Auf Immobilienportalen muss ein Interessent für ein Haus oder für eine Eigentumswohnung zurzeit im Kanton Zug über 15'000 Franken pro Quadratmeter bezahlen. Die Zuger Kantonalbank verzichtet fast gänzlich auf die Nennung von Zahlen. Sie schreibt in einer aktuellen Marktbeurteilung vom Oktober 2023: «Obwohl sich die Zinskosten in den vergangenen Monaten beinahe verdreifacht haben, sind die bereits hohen Eigenheimpreise erneut deutlich stärker gestiegen als im landesweiten Durchschnitt.»

Eine ähnliche Entwicklung der Immobilienpreise ist auch im Kanton Zürich zu beobachten. Jetzt hat die Zürcher Kantonsregierung reagiert und plant, diesen Zugewinn abzuschöpfen, wie der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtet hat (Artikel hinter Abo-Schranke). Seit der letzten Berichtigung im Jahre 2009, so der Zürcher Finanzdirektor, seien die Haus- und Wohnungspreise im kantonalen Mittel um mehr als 50 Prozent gestiegen. Je nach Lage der Immobilie müssen Eigentümerschaften ab 2025 mit drei- oder vierstelligen höheren Steuerrechnungen als bis anhin rechnen.

Die Entwicklung im Kanton Zug zeigt seit Jahren in die gleiche Richtung. Das weiss auch der Finanzdirektor Heinz Tännler. Eine Neueinschätzung sei aktuell aber nicht geplant, lässt sich Tännler vernehmen. Dabei ist zu bemerken, dass die letzte generelle Neubewertung im Jahre 2002 erfolgte. Im Jahr, als die aktuelle Steuersoftware eingeführt wurde, die nun abgelöst werden soll (siehe Box).

Einführung neuer Software könnte sich verzögern

Dass die seit 2002 verwendete Deklarationssoftware der Zuger Steuerverwaltung abzulösen ist, war schon länger klar. In einem Submissionsverfahren hat sich die Firma Ringler durchgesetzt. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Lösung erstmals im Jahre 2025 nutzen können. Also würde die Steuerdeklaration fürs laufende Jahr erstmals mit dem neuen Programm durchgespielt.

Ob dieser Termin zu halten ist, steht derzeit aber noch aus, wie aus der Finanzdirektion zu erfahren ist. Eine Bedingung ist, dass das IT-Basisnetz des Kantons seitens der Swisscom erneuert ist. Das Unternehmen liege jedoch hinter ihren Fahrplanvorgaben zurück. (mo)

Neubewertung von Immobilienbesitz ein Thema

Die Werte basieren, so erklärt der Zuger Finanzdirektor, im Kern auf dem «Kaufpreis der selbstbewohnten Immobilie und den seither getätigten wertvermehrenden Investitionen. Eine generelle Preissteigerung führt nach dem Zuger Modell also nicht automatisch zu höheren Preisen.

Für die Ewigkeit ist dieses Stillhalten bei Immobilien auch im Kanton Zug nicht festgeschrieben. Heinz Tännler sagt, dass sich früher oder später auch im Kanton Zug die Frage einer Neubewertung stelle. Auf Bundesebene seien mehrere Gesetzesvorhaben hängig respektive weit fortgeschritten. Eine Vorlage betrifft die zur Diskussion stehende Abschaffung des Eigenmietwerts. Heinz Tännler will deshalb in dieser Sache nicht «vorpreschen». Es sei viel mehr Abwarten angesagt.

Interessant ist insofern, dass auch der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker sehnlichst auf Rufe aus Bern wartete und nun des Wartens überdrüssig war.

Steuerabzug für Mietende sorgt für Balance

Heinz Tännler ficht dies nicht an. Er betont, dass der Kanton Zürich noch aus einem anderen Blickwinkel her nicht mit dem Kanton Zug vergleichbar sei. Der Kanton Zug kenne - anders als der Kanton Zürich - einen Steuerabzug für Mieterinnen und Mieter: «Dieser Abzug für Mieterschaften wurde in den letzten Jahren wiederholt erhöht und ausgebaut, letztmals 2021.»

Diese Praxis, so führt Tännler aus, trage «zu einer sachgerechten Balance bei der Besteuerung von Mieterinnen und Mietern einerseits und Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern andererseits bei».

0 Kommentare