Ein paar Meter vom Eingang zum Ravensburger Landgericht entfernt liegen seit ein paar Tagen gewaltige Betonquader. Sie sollen den morgen beginnenden Christkindlesmarkt vor Angriffen schützen. Im Saal 1 des Landgerichts geht es auch um einen Angriff: auf das Leben eines Neugeborenen. Und beantwortet werden muss die Frage, welche Strafe angemessen ist für die Tötung (lateinisch Neonatizid). Auf der Anklagebank eine 23-jährige Frau aus dem Landkreis Konstanz. Oberstaatsanwalt Matthias Inselsberger wirft ihr Mord aus niedrigen Beweggründen vor. In einer Prozesspause spricht er in die zahlreichen Mikrofone, hier sei „auf erschreckende Weise eine Art Entsorgungsmentalität deutlich geworden“. Auf Fragen des Vorsitzenden Richters Stefan Maier ist von der Frau mit der dunklen Brille und dem Haarknoten zu hören: "Ich wollte, dass es ruhig ist. Sonst nichts."

Rückschau: auf der Rückfahrt von einem Urlaub am Wörthersee mit dem Partner und Freunden setzen die ersten Wehen ein. An der B 311 bei Rulfingen (Kreis Sigmaringen) bittet die Hochschwangere um eine Pause. In der Nähe eines Aussiedlerhofes und neben Strohballen bringt die Frau gegen Mitternacht das Kind auf die Welt, „2665 Gramm schwer, 50,5 Zentimeter lang und lebensfähig“, wie der Staatsanwalt vorliest. Als das weibliche Neugeborene zu schreien beginnt, hält ihm die Mutter den Mund zu. Dann stopft sie dem Baby zwei Blätter einer Küchenrolle in den Mund. Die blutverschmierte kurze Jeanshose lässt sie liegen, macht sich aus einer Wasserflasche sauber und geht dann zurück zu den Wartenden. Die lange Abwesenheit begründet sie mit einer geplatzten Zyste.

Dann kümmert sie sich um den Hund, raucht eine Zigarette und legt sich nach der Heimfahrt ins Bett. Der tote Säugling, der posthum den Namen Julia bekommt, wird vier Tage später von einem Zehnjährigen beim Rasenmähen gefunden. Und die bluterschmierte Jeans führt die Ermittler bald zu der jetzt Angeklagten.

Nach der Anklageverlesung geht es in Prozessen um Person und Leben von Angeklagten und den Tatablauf. Aber gestern wurde nicht, wie oft zu erleben, jede Aussage verweigert. Die Angeklagte sagt mit fester Stimme:“ Ich werde Angaben machen“. Und ihre Anwältin, die Biberacher Strafverteidigerin Rebecca Wurm, lässt ihre Mandantin reden und alle Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft passieren. Im Bodenseekreis aufgewachsen macht sie die Mittlere Reife und schafft 2016 den Abschluss als Versicherungskauffrau. Noch nicht volljährig wird sie ungewollt schwanger. Aufgrund von Schlägen von ihrem damaligen Freund hat sie das Kind verloren.

Freund, Hund, Auto, Familie

Aber jetzt geht es um die Kindstötung bei Rulfingen und darum ranken sich seltsame und verstörende Aussagen und Antworten. „Ich bin so ein Problemlöser für meine Freunde“, sagt die Frau. Aber mit der Mutter hat sie nicht „über alles geredet“ und als sie von einer Kontopfändung wegen zu später Abgabe der Steuererklärung informiert wird, bleibt das Schreiben mit anderen ungeöffneten Rechnungen im Auto, einem von den Eltern finanzierten Cabrio, liegen. Und was war ihr am wichtigsten? „Freund, Hund, Auto, Familie … dann lang nix“. Seit dem Abbruch der Schwangerschaft vom ersten Kind habe sie versucht, das Erlebnis zu verdrängen. Mit Kindern konnte sie nichts anfangen und hatte immer „einen Kloß im Hals“.

Dann fließen Tränen

Als es um die Tötung ihres Neugeborenen geht, wird die Stimme der Frau brüchig. Tränen fließen. Und immer wieder „ich weiß es nicht“. Die junge Frau verdrängte kategorisch, dass sie schwanger war. Gegenüber Freunden stritt sie es ab. Sie war nicht beim Arzt und auch ihr Partner und jetziger Verlobter soll nichts geahnt haben. Richter Maier: "Aber irgendwann müssen sie doch was gedacht haben?" Antwort: "Ich hoffte, das wir es noch bis nach Hause schaffen. Wollte ja nicht, dass es stirbt". Der Richter fragt nach: "Und war es so, dass Sie ihr Partner ins Krankenhaus bringen wollte". Die Angeklagte sagt weinend „ja“. So geht es über eine Stunde. Nicht gedacht. Nicht gewollt. Und ein Fazit aus heutiger Sicht und nach sechs Monaten Untersuchungshaft: "Ich weiß nicht, wovor ich da Angst hatte“. Die Strafverteidigerin Wurm meint am Ende des ersten Prozesstages: "Ziel ist es, ein Mordurteil zu verhindern." Der psychiatrische Sachverständige Hermann Aßfalg von Zentrum für Psychiatrie Weissenau hat sich viele Notizen gemacht. Denn auf ihn und den Paragraf 21 (verminderte Schuldfähigkeit) wird es bei der Frage nach strafmindernden Gründen ankommen. Dass es in Singen und Friedrichshafen die Möglichkeit gibt, ein ungewolltes Kind in einer Babyklappe abzugeben, war gestern nur am Rande ein Thema. Der Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt.

Mord oder Totschlag?

Was ist die gerechte Strafe für Frauen, die ihr neugeborenes Kind getötet haben? In Deutschland endeten solche Prozesse meist mit mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Totschlags (§ 212 StGB). Im Ravensburger Fall lautet die Anklage jedoch auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Sollte das Schwurgericht dem folgen und die Tat nach Paragraf 211 als Mord werten, müsste zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit durch einen Sachverständigen, kann jedoch eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. (wr)

Fälle von Kindstötung im Südwesten

Die Tötung von Kindern durch ihre eigenen Eltern löst immer wieder Entsetzen aus. Auch im Südwesten hat es in den vergangenen Jahren Fälle gegeben. Ein paar Beispiele:

  • Juli 2017: Vor dem Landgericht Heilbronn gestand eine 30-Jährige aus Steinheim an der Murr (Kreis Ludwigsburg), im Februar ihren gerade geborenen Sohn erstickt zu haben. Aus Angst um ihre Partnerschaft und ihre beiden Kinder aus vorangegangenen Beziehungen habe sie das Kind geheim zur Welt bringen, es zu einer Stuttgarter Babyklappe bringen und später zu sich nehmen wollen, hieß es in einer Erklärung. Als das Baby schrie, drückte sie ihm demnach eine Decke auf den Mund.
    Das Gericht verurteilte die Frau wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten.
  • Januar 2017: Weil sie ihr Baby nach der Geburt sterben ließ, verurteilte das Landgericht Stuttgart eine damals 21-Jährige zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Baby im Herbst 2014 im Keller eines Wohnhauses in Winterbach bei Stuttgart starb, weil die Frau keine Hilfe holte, als die Fruchtblase platzte und die Wehen einsetzten. Sie brachte ihr Kind im heimischen Keller allein zur Welt und wickelte es in eine Decke, in der es erstickte.
  • Mai 2015: In der Nähe des Rheinkraftwerks Albbruck-Dogern wurde im Rhein eine Babyleiche gefunden. Nach Angaben der Polizei wurde das Mädchen einen Tag nach der Geburt getötet und später in dem Fluss entdeckt. Der Fall sei bis heute ungelöst, sagte ein Polizeisprecher.
  • April 2014: Das Landgericht Ravensburg verurteilte eine damals 27-Jährige wegen Mordes zu elf Jahren Haft, weil sie ihr sechs Monate altes Kind getötet hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau einen Arztbesuch ihres Mannes ausnutzte, um das Baby zu töten, in dem sie ihm Mund und Nase zuhielt und es erstickte. (dpa)