Pärchen sitzt vor Wohnwagen

Schutz und rechtliche Lage

Camping bei Gewitter in BW: Was sollten Naturliebhaber beachten?

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Bianca Brien

Wer campen geht, kann auch mal in ein Gewitter geraten. Aber wie sieht die rechtliche Situation in Baden-Württemberg aus und wie kann man sich am besten schützen.

Heftige Gewitter zogen bereits am Donnerstag über Baden-Württemberg her. Das Unwetter richtete vor allem auf einem Campingplatz im bayerischen Lindau am Bodensee großen Schaden an. Doch was ist eigentlich beim Campen bei Gewitter zu beachten?

Schutz bei Gewitter: So sicher sind Wohnwagen und Wohnmobil

Wer mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Ferien unterwegs ist, geht oft davon aus, dass sie denselben Schutz wie ein Auto bieten, das vor einem Blitzeinschlag geschützt ist. Autos sind ein sogenannter Faradayscher Käfig, erklärt Julian Häußler, Sprecher des ADAC-Regionalclubs Württemberg. Bei einem Blitzeinschlag fließt die Entladung "über die Gitterstruktur des Blechgehäuses in den Boden", so Häußler. Bei einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist das nur der Fall, wenn sie "eine Aluminium-Außenhaut oder eine Kunststoff-Beplankung auf einem Metall-Gerippe" besitzen.

"Bahnt sich ein Gewitter an, sollten Camper mit Wohnwagen oder Wohnmobil offene Fenster, Türen und Klappdächer schließen und die Bettnische meiden. Geschirr spülen oder duschen ist tabu", erklärt Häußler weiter. Das 230-Volt-Kabel, das die beweglichen Unterkünfte mit Strom versorgt, sollte wegen der Überspannungsgefahr abgezogen werden. Die metallischen Teile der Einrichtung sollten während des Gewitters nicht angefasst werden. Sie sollten außerdem vermeiden, mit dem Kopf in den Bereich des Dachs zu kommen. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte sich in der Fahrerkabine aufhalten oder sich ins Auto setzen.

Gewitter und Zelte: Das ist zu beachten

Weniger Schutz bieten hingegen Zelte - vor allem bei Blitzeinschlägen. Daher sollte man sie bei Gewitter verlassen oder abbauen und Unterschlupf in einem Fahrzeug oder Gebäude suchen, so Häußler. "Der Blitz kann in das Metallgestänge einschlagen und ungleichmäßig verteilt über die Zeltstangen in die Erde abfließen. Dabei besteht für die Menschen im Zelt das lebensgefährliche Risiko einer sogenannten Schrittspannung", erklärt Häußler vom ADAC-Regionalclub Württemberg.

Bei Gewittern kann man aus Zelt-Camping-Exerpertin Yvonne Wolters Sicht nicht vorsichtig genug sein. "Wann immer es geht, sollte man in einen geschützten Raum gehen", empfiehlt Wolters. "Man kann auch Menschen proaktiv ansprechen. Viele gehen aber auch ins Auto."

Sie selbst geht schon jahrelang mit dem Zelt campen und hat die Website "Zeltkinder" gegründet. Die Seite ist aus einer Facebook-Gruppe entstanden, durch die sie Gleichgesinnte finden wollte. Die Inhalte und Tipps, die mittlerweile durch die Community entstanden sind, sammelt sich auf ihrer Website. "Bei Gewitter sollte man vorher und nachher unbedingt Schutz suchen, vor allem wenn man mit Kindern unterwegs ist", betont sie.

Sicherster Ort auf dem Campingplatz

Wie zuvor erwähnt ist einer der sichersten Orte, das Auto. "Im Auto ist man auch dann geschützt, wenn ein Blitz direkt einschlägt", sagt ADAC-Sprecher Häußler. Dennoch gilt auch für Autofahrerinnen und Autofahrer einiges zu beachten: Fenster und Schiebedach sollten geschlossen bleiben. "Im Innenraum sollten Metallteile, die mit der Karosserie in Verbindung stehen, nicht berührt werden", empfiehlt Häußler. Außerdem sollten bei Gewitter keine erhöhten Parkplätze aufgesucht werden.

Sicherer seien nur Gebäude mit Blitzschutzanlagen. Sie würden einen sicheren Schutz vor Gewitter und Blitzschlag bieten.

Wer haftet bei einem Gewitterschaden auf dem Campingplatz?

Bei einem Gewitter kann schnell Schaden entstehen, wenn beispielsweise Bäume entwurzelt werden oder Äste durch die Gegend fliegen. In solchen Fällen kommt laut dem ADAC-Sprecher eine Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Die Rahmenbedingungen seien von der jeweiligen Versicherung abhängig. "Voraussetzung ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Sturm und Schaden besteht", betont Häußler. Oftmals wird auch vorausgesetzt, dass der Sturm mindestens eine Windstärke von 8 gehabt haben muss.

Den Fall der Haftung ordnet Roland Huhn von der Landesstelle Baden-Württemberg des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC) als "etwas kompliziert" ein. "Haften muss man grundsätzlich nur für eigenes Verschulden", betont er.

Welche Pflicht haben Campingplatz-Betreiber?

Für Betreiberinnen und Betreiber eines Campingplatzes gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, knüpft Huhn an die rechtlichen Anforderungen an. Darin gehe es vor allem um die Standsicherheit von Bäumen auf dem Gelände. Dabei wird kontrolliert, ob Bäume und Äste ohne erkennbare Schäden sind. "Blitzschlag und/oder starke Stürme können auch einen gesunden Baum ohne erkennbare Schäden zu Fall bringen", weist Huhn aber auch auf die Ausnahmesituation bei Gewittern hin. Sturmschäden könne man deshalb nicht automatisch auf eine mangelnde Prüfung zurückleiten und daraus die Haftung der Betreiberin oder dem Betreiber eines Campingplatzes zuordnen.

"Es gibt auch keine Regel, nach der für einen Schaden immer jemand haften muss. Gerade Blitzschlag wird häufig als Beispiel für das 'allgemeine Lebensrisiko' genannt, für das niemand verantwortlich gemacht werden kann", so der ADFC-Sprecher. Häußler vom ADAC ergänzt, dass Sturmschäden "nicht von vorneherein auf höherer Gewalt" beruhen. Der Knackpunkt sei, ob es sich um einen Schadensfall handle, der vorhersehbar gewesen wäre.

Schaden, der an einem Fahrzeug entsteht, könne gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden, so der ADAC-Sprecher Häußler.

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Camping und Gewitter: Sicherheit geht vor

Vom ADAC werden für mehr Sicherheit auf Campingplätzen auch Aufenthaltsräume empfohlen. Die Mitarbeitenden sollten über Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen informiert sein. Außerdem sei es sinnvoll, die Gäste des Campingplatzes rechtzeitig vor einem drohenden Unwetter zu warnen. Ergänzend dazu weist ADFC-Sprecher Huhn darauf hin, dass Campingplätze mit einer Bett+Bike-Zertifizierung verpflichtet seien, "Schutzräume für Fahrräder und Trockenräume für Kleidung und Ausrüstung bereitzustellen".

Das sagt ein Camping-Betreiber aus BW

Auf die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auch Campingplatz-Betreiber Friedrich Erhard. Ihm und seiner Frau gehören der Campingplatz Müllerwiese in Enzklösterle (Kreis Calw). "Es sollte nichts umstürzen oder umherfliegen bei Gewitter", so Erhard. Eine Pflicht, die Gäste zu warnen, gebe es nicht. Gewitter und Unwetter seien allgegenwärtig. Er selbst gebe aber Warnungen in Extremsituationen aus. Dabei vertraue er auf die Behörden in Gefahrensituationen, die notwendigen Handlungsempfehlungen herauszugeben.

"Falls wir unsere Campinggäste vor jedem Gewitter warnen würden, dann wäre der Campingplatz im Sommer kaum ausreichend belegt, um davon leben zu können", sagt Erhard. Einen Notfallplan gebe es nicht, da der Platz klein sei und daher schnell verlassen werden könne. Auf der Zeltwiese selbst gebe es eine Schutzhütte. Auch die Gebäude auf dem Campingplatz können während eines Gewitters aufgesucht werden. Der Betreiber weist darauf hin, dass Wohnwagen, Wohnmobile und Autos im Allgemeinen versichert seien. Der Campingplatz selbst habe eine Betriebshaftpflichtversicherung.

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