Zum Inhalt springen

Zahlungen an Alice Weidels Kreisverband AfD scheitert mit Berufung gegen Urteil zu Spendenaffäre

Fast 400.000 Euro Bußgeld hatte ein Gericht gegen die AfD wegen der Annahme verbotener Spenden verhängt. Die Partei ging dagegen vor – und scheiterte im Berufungsverfahren. Eine Chance bleibt ihr aber noch.
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel

Foto:

IMAGO/Political-Moments

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung bestätigt, wonach die AfD in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel 396.000 Euro Bußgeld zahlen muss. Die Berufung der Partei gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei verworfen worden, teilte das Oberverwaltungsgericht mit .

Hintergrund sind Zahlungen vor der Bundestagswahl 2017. Damals hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Der Verwendungszweck lautete »Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media«.

Gericht folgte AfD-Argumentation nicht

Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte ein Bußgeld in dreifacher Höhe des überwiesenen Betrags. Dagegen wehrte sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht. Die Partei argumentierte dabei, dass es sich um eine Direktspende an Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe.

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, sondern befand, dass es sich um eine »Spende im Sinn des Parteiengesetzes« gehandelt habe. Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien. Auch das Argument der AfD, die Spenden seien 2018 zurückgezahlt worden, überzeugte nicht. Wie schon die Bundestagsverwaltung fand auch das Verwaltungsgericht, der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung sei zu groß gewesen. Die AfD habe die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst zwischen sieben und neun Monaten nach Zahlungseingang zurücküberwiesen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Vor dem Oberverwaltungsgericht argumentierte die AfD nun erneut, dass es sich um eine Direktspende an Weidel persönlich gehandelt habe. Dieser Argumentation folgte auch das Oberverwaltungsgericht nicht. Aufgrund der »Umstände des Einzelfalls«, zu denen unter anderem die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Die AfD kann gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

ulz/AFP