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Lebenslange Haft Tödlicher Streit über angeblich zu lautes Telefonat

Das Landgericht Münster hat einen 62-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – wegen Mordes. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert und einen Freispruch gefordert.
Eingang des Landgerichts Münster (Archivbild)

Eingang des Landgerichts Münster (Archivbild)

Foto: Friso Gentsch/ dpa

Nach einem tödlichen Streit über ein angeblich zu lautes Telefonat ist ein Mann aus Münster wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am späten Abend des 9. Mai 2020 einen 33-Jährigen erstochen, der auf einer Treppe vor seinem Haus telefoniert hatte. Die Klinge des Messers hatte unter anderem das Herz getroffen.

Im Prozess vor dem Schwurgericht Münster erklärte der 62-Jährige, dass die Situation schlagartig völlig außer Kontrolle geraten sei. Seine Verteidiger hatten auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kurz vor der Urteilsverkündung versicherte der Angeklagte noch einmal, dass er den 33-Jährigen nicht treffen wollte. »Ich bin kein Mörder«, sagte er den Richtern. Er habe in seinem ganzen Leben noch nie körperliche Gewalt ausgeübt. »Ich bedauere abgrundtief, was passiert ist.«

»Es war sein Wunsch, den Geschädigten abzustrafen.«

Richterin Elisabeth Hülsmann

Die Richter gehen davon aus, dass der 62-Jährige hochgradig verärgert war. Nach zwei vorausgegangenen Ansprachen habe er die Situation um kurz vor 23 Uhr schließlich endgültig klären wollen. Er habe seine Penthouse-Wohnung verlassen und sei auf die Straße gegangen. Dabei habe er sich Arbeitshandschuhe angezogen und ein Messer mitgenommen.

»Ihn störte die Anwesenheit des rauchend und trinkend auf seinem Grundstück sitzenden Mannes«, sagte Richterin Elisabeth Hülsmann bei der Urteilsbegründung. Er habe um seine Nachtruhe gefürchtet und sei immer wütender geworden. Dabei habe er dem Geschädigten, der mit keinem Angriff gerechnet habe, zwei Stiche in die Brust und einen in den Unterbauch versetzt. Anschließend habe er versucht, die Tat zu vertuschen und das Messer in den Grünanlagen versteckt. »Es war sein Wunsch, den Geschädigten abzustrafen«, so Hülsmann.

Der Angeklagte hatte nach seiner Festnahme erklärt, dass er sich an den genauen Ablauf der Tat nicht erinnern könne. Dass der andere Mann verletzt worden sei, habe er erst gemerkt, als er Blut auf dessen Hemd gesehen habe.

wit/dpa