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Mordfall in Borchen: Amtstierarzt sagt erstmals vor dem Landgericht Paderborn aus

Ex-Mann belastet Angeklagte

Paderborn (WB). Nach der Tat im September 2019 saß er drei Monate in Untersuchungshaft, bis er aus Mangel an Beweisen entlassen wurde: Im Prozess um den Mord an einer 76-jährigen Witwe aus Borchen hat sich am Freitag – wie berichtet – erstmals der damalige Ehemann der Angeklagten geäußert. In seiner mehr als zweistündigen Aussage hinterließ der 54-jährige Veterinär keinen Zweifel an seiner Unschuld. Die Staatsanwaltschaft führt in jedoch noch immer als Beschuldigten.

Jan Haselhorst

Die Beweise sprechen bisher eine deutliche Sprache: Der Angeklagten aus Borchen wird vorgeworfen, die eigene Mutter aus Habgier er­mordet zu haben. Jetzt hat sich ihr Ex-Mann vor Gericht erstmals zu den Vorfällen im September 2019 geäußert.
Die Beweise sprechen bisher eine deutliche Sprache: Der Angeklagten aus Borchen wird vorgeworfen, die eigene Mutter aus Habgier er­mordet zu haben. Jetzt hat sich ihr Ex-Mann vor Gericht erstmals zu den Vorfällen im September 2019 geäußert. Foto: Jörn Hannemann

Bis der dritte Verhandlungstag überhaupt starten konnte, mussten Justizbeamte zunächst einmal für Ordnung sorgen. Die Zuschauerbänke im Schwurgerichtssaal waren trotz rasant steigender Corona-Zahlen voll. Richter Eric Schülke blieb trotz dem Gebot der Öffentlichkeit und Transparenz nichts anderes übrig, als die Zahl der Zuschauer zu halbieren.

Die Spielsucht der Angeklagten

In seiner Aussage berichtete der Amtstierarzt von seiner Ehe mit der Angeklagten, der Beziehung zur getöteten Schwiegermutter, finanziellen Auffälligkeiten und der Unfallfahrt nach der Tat in den Urlaub.

16 Jahre lang war das Ehepaar verheiratet, die Scheidung war erst kurz vor Beginn des Mord­prozesses rechtskräftig geworden. Der 54-Jährige erwähnte glück­liche Jahre, sprach aber auch davon, dass die Ehe in den vergangenen Jahren bröckelte. „Wir haben uns entfremdet”, sagte der Tierarzt und verwies auf eine Wesensveränderung seiner Ex-Frau. Die habe mit der Spielsucht der Angeklagten zu tun gehabt, von der er im Frühsommer 2018 erfahren habe. „Meine Frau redete plötzlich von einem teuren Ferienhaus auf Sylt und machte einer Freundin unverhältnismäßige Weihnachtsgeschenke”, sagte der Mann vor Gericht aus. „Da wurde ich stutzig und sie berichtete mir davon.”

Vom gesamten Ausmaß der Kredite und des Glückspiels habe er aber nicht gewusst, da das Paar seine Finanzen strikt getrennt und die Angeklagte immer beteuert habe, die finanzielle Situation unter Kontrolle zu haben. Die Tatverdächtige soll ihren Mann einmal um eine Einmalzahlung der monatlichen Mietbeteiligung für ein gesamtes Jahr gebeten haben. Der Großteil des Geldes soll anschließend direkt für Sportwetten eingesetzt worden sein.

Das Zusammenleben mit der Schwiegermutter

Der Amtstierarzt berichtete zudem vom Zusammenleben mit seiner Schwiegermutter, die im Untergeschoss des gemeinsamen Hauses lebte. „Meine Frau hat sich um ihre Mutter gekümmert. Ich hatte wenig Kontakt zu ihr und habe die Privatsphäre immer respektiert”, sagte der 54-Jährige. Offensichtliche Schwierigkeiten zwischen seiner Schwiegermutter und der damaligen Ehefrau habe es nicht gegeben. „Manchmal war meine Ex-Frau genervt und gestresst. Aber so geht es sicher vielen, die mit ihren Eltern in einem Haus leben”, sagte der Tierarzt.

Auffälligkeiten soll es hingegen bei der Fahrt in den geplanten Urlaub gegeben haben. Am Morgen nach dem Mord soll die Angeklagte darauf bestanden haben, das Fahrzeug ihres Ehemanns zu steuern. „Das war ungewöhnlich, denn eigentlich fuhr immer derjenige, dem das Auto auch gehörte”, sagte der Tierarzt. Einen Fahrerwechsel soll sie trotz Drängen ihres Mannes konsequent abgelehnt haben. „Ich habe dann die Augen geschlossen und bin erst aufgeschreckt, als meine Frau absichtlichen von hinten in ein anderes Fahrzeug fuhr.” Dabei starb ein anderer Autofahrer und die Angeklagte lief über die Gegenfahrbahn, wo sie von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt wurde. „Ich kann mir ihre Taten nicht erklären. Sollte das nach dem Mord an ihrer Mutter ein erweiterter Suizid werden?”

Weitere Details belasten die Angeklagte zusätzlich. Das Wohnhaus des damaligen Ehepaars war im Besitz der Frau und ihrer Mutter. Im Todesfall wäre die Tochter die Haupterbin gewesen. Polizeiermittlungen ergaben, dass die Angeklagte im Tatzeitraum etwa 300 Handyfotos und Nachrichten gelöscht haben soll.

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